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Open Access-Resolution der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Die Heinrich-Heine-Universität unterstützt die Forderung nach unbeschränktem und dauerhaftem Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Forschungsdaten im Internet (Open Access) im Sinne der "Berliner Erklärung" vom Oktober 2003.

Die Heinrich-Heine-Universität

  • empfiehlt ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, in Open-Access-Zeitschriften zu publizieren, insbesondere wenn es sich um Publikationen aus öffentlich geförderten Projekten handelt
     
  • unterstützt ihre Hochschulangehörigen dabei, alle veröffentlichten, wissenschaftlich referierten Artikel entweder direkt (Primärpublikation) oder als elektronische Kopie (Sekundärpublikation, Selbstarchivierung) auf dem Dokumentenserver der Universität abzulegen, soweit dagegen keine rechtlichen Bedenken bestehen
     
  • ermutigt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaflter dabei, Verwertungsrechte für elektronische Versionen von Veröffentlichungen nicht abzutreten
     
  • wird dafür eintreten, dass Open Access-Veröffentlichungen bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen z.B. bei Berufungs- und Bleibeverhandlungen anerkannt werden.

Die Universitätsbibliothek berät die Hochschulangehörigen zu Open-Access-Publikationen und stellt mit dem Dokumentenserver eine Publikationsplattform für Open-Access-Veröffentlichungen zur Verfügung, der fortlaufend an die sich verändernden Rahmenbedingungen der Wissenschaftskommunikation angepasst wird.

 

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
im März 2011