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Förderung

Förderung

Update 01.11.2014: Die Mittel des Fonds sind erschöpft, der Fonds wird nicht weitergeführt und steht somit ab sofort nicht mehr zur Verfügung!

 

Ab dem 01.01.2012 steht ein Fonds zur Förderung von Publikationen in Open Access Zeitschriften zur Verfügung, der aus dem DFG-Programm "Open-Access-Publizieren" finanziert wird. Der Bewillingungszeitraum umfasst ein Jahr, Nachfolgeanträge können und sollen bis einschließlich 2015 gestellt werden.

Aus den Mitteln können die bei einer Open-Access-Publikation zu entrichtenden Gebühren für Veröffentlichungen von Angehörigen der Heinrich-Heine-Universität finanziert werden, sofern folgende Formalkriterien erfüllt werden:

  • Die zu veröffentlichenden Artikel erscheinen in Zeitschriften, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzer entgeltfrei zugänglich sind ("echte Open-Access-Zeitschriften", siehe Liste) und die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwenden.
  • Aus den von der DFG bereitgestellten Mitteln dürfen Publikationsgebühren ausschließlich dann gezahlt werden, wenn sie die Höhe von maximal 2.000,- € pro Aufsatz nicht übersteigen. 
  • Eine anteilige Förderung bei Rechnungsbeträgen über 2.000.- € ist nicht möglich.
  • Es können ausschließlich Artikel finanziert werden, bei denen ein Mitglied der Heinrich-Heine-Universität (auch Emeriti bzw. Professorinnen und Professoren im Ruhestand) als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich ist und die Rechnung entsprechend ausgestellt ist.
  • Publikationskosten, die aus Drittmittelprojekten bezahlt werden können, sind nicht förderfähig.
  • Die Open-Access-Freischaltung von Aufsätzen in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem Modell des "Open Choice" ist nicht förderfähig.
  • Die Kosten können nur gegen Vorlage einer Rechnung erstattet werden, auf der der ausgewiesene Leistungszeitraum innerhalb der Förderungsperiode liegt. Ohne Angabe eines Leistungszeitraumes gilt das Rechnungsdatum. Ferner muss eine Kopie der Publikation auf dem Dokumentenserver der HHU hinterlegt werden.
  • Der Antrag muss über das undefinedWebformular unter Angabe einer gültigen Benutzerkennung der ULB gestellt werden.

Für die Vergabe von Förderungsmitteln wird im ersten Jahr der Förderungsmaßnahme folgender Verteilungsschlüssel mit dem Ziel einer breiten und gerechten Verteilung der Gelder verwendet:

  • die Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet
  • es werden maximal 10 % des Gesamtjahres-Etats pro Autorin oder Autor pro Jahr ausgeschüttet

In Einzelfällen kann die ULB entscheiden, auch über diese 10 % hinaus zu fördern, z.B. wenn absehbar genug Gelder vorhanden sind.

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